Flugordnung

Stand: 01.05.2009

1. Betriebszeiten

a) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren

Montag bis Sonntag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und von 13.00 Uhr – 20.00 Uhr Ortszeit,

jedoch längstens bis Sonnenuntergang.

b) Segelflugmodelle und Flugmodelle mit Elektromotoren

Montag-Sonntag von 9.00 Uhr - 20.00 Uhr Ortszeit,

jedoch längstens bis Sonnenuntergang

c) An besonders geschützten Feiertagen wie Karfreitag besteht für alle Flugmodelle

Flugverbot. An Totengedenktagen besteht Flugverbot bis 13.00 Uhr

2. Flugmodelle

Aufstieg von Flugmodellen:

a) ohne Verbrennungsmotoren bis maximal 25 kg Gesamtmasse.

b) mit Verbrennungsmotoren bis maximal 25 kg Gesamtmasse, die einen

Schallpegel von 81 dB(A)/25 m nicht überschreiten. Bei 2 Flugmodellen

gleichzeitig in der Luft 78 dB(A)/25m je Modell, bei 3 Flugmodellen

gleichzeitig 76 dB(A)/25m.

c) Die Flugmodelle sind regelmäßig zu messen, um die Einhaltung des max.

Schallpegels zu gewährleisten. Technische Weiterentwicklungen zur Reduzierung

des Schallpegels sind anzuwenden. Es ist ein Messprotokoll (Lärmpass) zu

erstellen.

d) Anzahl zugelassener Flugmodelle: Es dürfen maximal 8 Flugmodelle, davon

max. 3 mit Verbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden.

Seite 2 01.05.2009

3. Flugraum

Als Flugraum wird ausschließlich der in dem Lageplan in der Anlage dargestellte

Bereich zugelassen. Es bestehen folgende Verbote:

a) Flugverbote

- über dem Park-, Zuschauer- und Vorbereitungsraum

- außerhalb des Flugsektors,

- innerhalb des nordostwärtigen Sektors („gesperrter Bereich“)

- soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes

Personen aufhalten, über diesen Feldern.

- bei landwirtschaftlichen Arbeiten innerhalb eines Abstandes von der

Betriebsfläche von 100 m Richtung Westen, 50 m Richtung Süden,

Richtung Osten bis zum Ende des Flugsektors und Richtung Norden bis

zum Feldweg 1. Die Lage der Schutzzone für die Landwirtschaft ergibt sich

aus der Anlage.

b) Start- und Landeverbot, soweit sich

- auf den Start- und Landeflächen unbefugte Personen oder bewegliche

Hindernisse.

- auf den Feldwegen, im Ab- oder Anflugbereich Personen oder Fahrzeuge

befinden.

4. Sicherung/Absperrung

Die nördlich liegenden Vorbereitungsräume, Parkplätze und Zuschauerräume

sind zur Betriebsfläche hin abzusperren. (Abstand zur Piste mindestens 25m).

5. Flugbetrieb

a) Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und

Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des

Modellflugbetriebs nicht gefährdet oder gestört wird.

b) Sender dürfen nur eingeschaltet werden, wenn gemäß Frequenztafel eine

Kanalfreiheit garantiert ist.

c) Eine ausreichender Versicherungsnachweis ist ständig mitzuführen.

d) Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die

erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder

Ausbildung in erster Hilfe teilgenommen hat.

(Nachweis: Führerschein, Bescheinigung des DRK). Es muss eine Erste-Hilfe-

Ausrüstung zur Verfügung stehen, die deutlich sichtbar und jederzeit erreichbar

auf dem Fluggelände anzubringen ist.

e) Vor dem Flugbetrieb ist ein Flugleiter einzusetzen. Er hat den Flugbetrieb zu

überwachen und notfalls ordnend einzugreifen. Der Flugleiter ist

weisungsberechtigt gegenüber allen Personen auf dem Fluggelände.

Auf dem Gelände hat er ein Flugleiterbuch zu führen, in dem die zeitliche

Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle

Unregelmäßigkeiten, besondere Vorkommnisse oder Unfälle während des

Flugbetriebs aufzuführen sind. Der Betrieb von Modellen ist im Flugleiterbuch

festzuhalten. Nach Absprache sind Einzelflüge möglich.

(Der Dienst des Flugleiters ist im Flugleiterhandbuch geregelt.)

Während seiner Dienstzeit darf der Flugleiter kein Modell betreiben!

f) Beobachtete Abstürze müssen laut und deutlich bekannt gegeben werden.

g) Gastflieger können (bei Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes)

gegen eine Gebühr von € 2,50 pro Flugtag vom Flugleiter eine Starterlaubnis

erhalten. Sie sind auf die bestehende Flugplatzordnung hinzuweisen.

h) Vereinsfremde Gastflieger müssen vom Flugleiter auf ihre Flugbefähigung

überprüft werden.

i) Bewegliche Startgeräte dürfen beim Start nicht aus der Hand gelegt werden.

j) Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen

und Fahrzeugabstellplätzen ist verboten.

6. Verhalten beim Start

a) Das Rollen mit laufendem Motor innerhalb des Vorbereitungsraums ist nicht

erlaubt.

Mit laufendem Motor ist das Modell im Vorbereitungsraum zu tragen

oder zu führen.

b) Rollen zum Start. Stopp am Pilotenstandort. Pilot fragt: „Start frei“? Der Start

beginnt auf Höhe der Piloten bzw. des Pilotenstandorts, falls dies nicht möglich

ist, muss beim Flugleiter ein Einzelstart genehmigt werden. Nach Freigabe der

bereits fliegenden Piloten, kann der Startvorgang mit dem Ruf: „Start“!

durchgeführt werden. Nach dem Start ist unverzüglich der Pilotenstandort

aufzusuchen.

7. Verhalten bei der Landung

a) Die Landung ist rechtzeitig anzukündigen, mit dem Ruf: „Landung“, danach kann

je nach Bedarf der Pilotenstandort verlassen werden.

b) Nach der Landung ist die Start- und Landebahn unverzüglich zu räumen.

c) Motormodelle mit stehendem Propeller und „Notlandungen“ wegen Störung haben

immer Vorrang.

d) Das Zurückrollen (gilt auch für Helis) in den Vorbereitungsraum mit laufendem

Motor ist untersagt. In Höhe des letzten abgestellten Modells ist der Motor

abzustellen.

gez.

Der Vorstand

Stand: 01.05.2009